„Ajoo!“, „Helau“ oder „Narri Narro“ heißt es wieder. Während der närrischen Zeit sind besonders die Umzüge beliebt und gut besucht, Höhepunkt sind vielerorts die Sonntags- oder Rosenmontagsumzüge. In dem Getümmel sind jedoch leider auch Unfälle keine Seltenheit. Worauf Narren im bunten Treiben achten sollten und wie sich Vereine und Mitglieder absichern können, um unbeschwert feiern zu können sehen sie hier:
Gesetzlicher Unfallschutz greift nicht
Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren zeigen: Zuschauer, die im Faschingsgedränge von Gegnständen, etwa Kamellen, getroffen oder verletzt werden, können nicht mit Schadenersatzansprüchen an den Veranstalter herantreten. Denn: Die Organisatoren von Umzügen müssen nicht automatisch bei Unfällen von Besuchern haften und sind auch nicht verpflichtet, dagegen Vorsorge zu treffen.
Was empfiehlt sich also, wenn Schwerwiegenderes passiert? Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Schäden aufkommt, die in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung hilfreich. Diese mindert die finanziellen Folgen bei dauerhaften Gesundheitsschäden.
Wer beim Feiern versehentlich das Kostüm eines Jecken beschädigt oder ihn gar verletzt, ist jedoch durch seine private Haftpflichtversicherung abgesichert, Diese kommt für Schadensansprüche Dritter auf.
Nur Vereinshaftpflicht schützt Mitglieder
Für Vereine eignet sich eine Vereinshaftpflichversicherung. Diese kommt für berechtigte Forderungen gegen den Verein oder die mitversicherten Personen auf, wenn diese während der Vereinstätigkeit entstanden sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab.
Ein Beispiel zeigt den Vorteil: So muss ein Musiker, der bei einem Faschingsumzug aus Versehen jemanden mit seinem Instrument verletzt, nicht seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen – sondern ist über seinen Verein abgesichert.