Auch 2017 haben sich im Bereich der Finanzen wieder einige Dinge geändert. Insbesondere im Bereich der Altersvorsorge aber auch bei den Sozialversicherungen sind neue Grenzen zu beachten. Mit dem Pflegestärkungsgesetz werden die bisherigen 3 Pflegestufen in 5 Pflegegrade eingeteilt und das Kindergeld steigt um 2 Euro pro Monat.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus einer Vielzahl von Änderungen, für nähere Informationen besuchen sie doch gerne die für Sie hier eingerichtete Informationsseite.
Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die Änderungen für Sie haben und wie Sie davon profitieren können, stehen wir jederzeit für eine persönliche Beratung zur Verfügung.